Die Sakristeiagende

In unserer geliebten Kirche haben wir für nahezu alle kirchliche Handlungen eine „Ordnung“ – Eine AGENDE. Für Taufe, Trauung und Bestattung, Kindergottesdienst, Wortgottesdienst, u.s.w. Aber was macht der Pfarrer vor dem Gottesdienst in der Sakristei? Die nachfolgende Sakristeiagende (als Entwurf noch ohne Rechtskraft) macht mit aller Ungewissheit Schluss!

Vorwort

1) Die Agende wurde geschaffen mit dem Ziel, die Handlungsfreiheit des Pfarrers nicht noch mehr zu belasten. Sie versucht daher, dem Geistlichen ein Mindestmaß an Selbstentscheidung zu gewährleisten.

2) Als Voraussetzung für die Durchführung der Agende ist in der Sakristei der nötige Spielraum zu schaffen.

In den meisten Fällen wird dies möglich sein, wenn die anderen kirchlichen Abstellflächen hinter Altar und Orgel noch mehr ausgenutzt werden.

3) Um die würdige Durchführung der Handlung zu gewährleisten, ist es nötig, den Kirchendiener in geeigneter Weise an die dienende und demütige Rolle seines Amtes zu erinnern.

Wo die Agende eine demütige Haltung auch des Pfarrers vorsieht, ist darauf zu achten, daß dennoch Unterschiede nicht verwischt werden.

4) Wo genug Zeit bleibt, sollte der Pfarrer nicht versäumen, sich auch innerlich vorzubereiten. Es erscheint deshalb angezeigt, daß er dann und wann die Sakristei vorzeitig aufsucht.

Der Ablauf

Eingang

Die Handlung beginnt mit dem Einzug des Pfarrers in die Sakristei.

Das Durchschreiten der Tür geschehe lächelnd. Zu ihrer Beschließung kann, je nach gliedkirchlicher Regelung, Hand, Ellbogen oder Fuß Verwendung finden. Auf den altkirchlichen Brauch der Benutzung des Türdrückers wird hingewiesen.

Ist der Raum betreten, entledige sich der Pfarrer seines Lächelns und der Bücher. Beides geschehe in würdiger Form.

 

Gewandung

Es folgt das feierliche Entrollen des mitgebrachten Talars. Hängt derselbe schon im Schrank bereit, entfällt seine Entwicklung. An deren Stelle tritt sinngemäß die Schranköffnung.

Während der Kirchendiener den Talar zur Handlung des Überwurfs vorbereitet, entledigt sich der Geistliche seines Vulgärkragens und ersetzt ihn durch die liturgische Kragenhülse.

Zur Verwendung freigegeben sind: der Jesuiten-, der Rund-, Eck- und Krauskragen. Das Tragen eines Plastik- oder Kunststoffkragens wird grundsätzlich nicht gestattet, da solches dem organischen Aufbau des Pfarrers zuwiderläuft und der vorgesehenen Versteifung nicht dienlich ist.

Nach der Befestigung des Kragengebindes erfolgt der Überwurf des Talars. Er geschieht von hinten und in würdiger Form seitens des Kirchendieners. Derselbe besorgt auch die Beknöpfung.

Nur unüblichenfalls vollzieht sie der Geistliche selbst (Selbstbeknöpfung), jedoch in stehender Haltung. Als Talarunterkleid kommt in der Regel der Lutherrock in Frage. Anzahl und Art der weiteren Kleidungsstücke bleiben der Ordnung der jeweiligen Gliedkirchen überlassen, doch seien sie gediegen und farblich angepaßt.

Bebaffung

Während des Läutens der Glocken begibt sich der Geistliche feierlichen Schrittes zum Kirchenspiegel.

Es folgt die Handlung der Bebaffung. Die dabei einzunehmende Haltung richtet sich nach der Anbringungshöhe des Spiegels, kann also schwebend, stehend, gebückt oder liegend sein. Die Größe des Sakristeispiegels ist so zu bemessen, daß das Bäffchen in vollem Umfang leicht erkannt werden kann.

An die demütige Grundhaltung des Pfarrers wird erinnert und daher eine Spiegelhöhe von 120 cm empfohlen. (Die Gelegenheit, hier durch ein gemeinsames Vorgehen die Einheit der Kirchen zu dokumentieren, möge bedacht werden.)

Zur Bebaffung sind Baffgesteck oder Baffgebinde vorgesehen. Steh- oder Flugbäffchen sind untersagt. Nicht gestattet sind ebenso abartige Beschriftungen, wie „Nur Mut“, „Hier stehe ich!“ und jegliche farbliche Behandlung der Bäffchen.

Während der Umlegung und Verankerung des Baffes ist die Melodie eines Chorals zu summen. Bewährt hat sich das Mitsummen des Eingangsliedes.- Das Summen durch Pfeifen zu ersetzen, wird grundsätzlich nicht geduldet. (Siehe auch die Bekanntmachung über Elektronenorgeln: Amtsblatt vom 4.11.64. Das dort Gesagte gilt sinngemäß.)

Eintritt in die Kirche

Nach Vollzug der Bespiegelung begibt sich der Pfarrer sofort in Lauerstellung. Dabei achte er auf die von der Gemeinde abgesungenen Verse.

Es schließt sich die Kirchenbegehung an. Beim Startzeichen des Organisten oder Kirchendieners nehme der Geistliche die nach Farbe und Größe geordneten Bücher und beginne zu wandeln.

Der Wandel sei vorbildlich. Die Bücher halte er in Luthergriff in Nabelhöhe vor der Brust. Der Blick sei ebenfalls lutherisch, ernst und feierlich, jedoch ohne Gepränge.

Der weitere Verlauf des Gottesdienstes folgt den dafür vorgesehenen Agendenstücken. Wo es nach gliedkirchlicher Ordnung vorgesehen ist, kann die Verkleidung des Pfarrers auch nach anderer Ordnung erfolgen.

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